Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf der Freilichtspiele Tecklenburg e. V.
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Bei den FreilichtSpielen Tecklenburg handelt es sich um einen Verein, der Freilichttheater aufführt.
Die dort aufgeführten Veranstaltungen finden open-air statt, d. h. Bühne und die seitlichen Plätze
des Zuschauerraums sind nicht überdacht.
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Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.
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Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs ausgewählt.
Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Zusendung der Karten erfolgt nach Eingang
der Überweisung auf unser Bankkonto. Für Kartenbestellungen wird einheitlich eine
Versandkostenpauschale in Höhe von 4,– Euro erhoben.
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Es besteht die Möglichkeit, Karten zu reservieren. Reservierte Karten sind bis spätestens 7 Tage nach
der Reservierung zu bezahlen. Sie liegen zur Abholung bereit oder werden auf Wunsch zugestellt (siehe Punkt 3).
Kurzfristig reservierte Karten, die weniger als 5 Tage im Voraus bestellt und nicht mehr zugeschickt
werden können, werden an der Abendkasse hinterlegt.
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An der Abendkasse hinterlegte Karten sind bis spätestens 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen,
sonst verfällt der Anspruch. Bei sehr gut verkauften Vorstellungen kann die Abholfrist auch 90 Minuten betragen.
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Karten, die nicht innerhalb der vorgenannten Fristen abgeholt bzw. bezahlt werden, gelangen wieder in den freien Verkauf.
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Zu spät kommende Festspielbesucher können nicht mehr mit Zuweisung der erworbenen Plätze rechnen.
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Bei Einlösung von Geschenkgutscheinen ist eine Bargeldrückerstattung ausgeschlossen.
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Eine Rücknahme bezahlter oder übersandter Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Eintrittskarten, die auf eventim.de und bei Vorverkaufsstellen erworben wurden, sind ebenfalls vom
Umtausch ausgeschlossen. Vertragspartner ist in dem Fall Eventim oder die Vorverkaufsstelle.
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Eine Umbuchung von Eintrittskarten auf andere Termine ist nicht möglich.
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Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Eintritt zur Vorstellung.
Die Eintrittskarte ist das alleinige Einlassdokument für die Vorstellung.
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Ermäßigte Karten können nur auf Nachweis erworben werden. Jede Ermäßigung ist vor der Reservierung bzw.
dem Erwerb der Karten geltend zu machen. Für bezahlte Reservierungen bzw. nach Kauf der Eintrittskarten werden
nachträglich keine Ermäßigungen mehr gewährt.
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Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu überprüfen.
Reklamationen nach Verlassen der Kartenzentrale sind nicht mehr möglich.
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Der Zuschauerraum und das gesamte Burggelände sind aufgrund des Denkmalschutzes nicht behindertengerecht
ausgestattet. Bitte kontaktieren Sie hierfür frühzeitig unsere Hotline unter 05482-220, um in einem
persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten zu klären.
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Die Aufführungen sind open-air-Veranstaltungen. Die Mehrzahl unserer Gäste ist gern gewillt, ein gewisses
Wetterrisiko mitzutragen. Die Freilichtspiele Tecklenburg sind daher bemüht, die Vorstellung auch bei
zweifelhafter Witterung abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen gespielt wird.
Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Es kann je nach
Wetterlage auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.
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Muss eine Vorstellung vor Beginn wegen ungünstiger Witterung abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden,
bevor 50 % der Spieldauer vergangen sind, behalten die Karten für eine eventuelle Ersatzvorstellung ihre
Gültigkeit. Findet eine solche nicht statt, so sind die Karten für eine andere Vorstellung in der Geschäftsstelle
der Freilichtspiele kostenfrei umzutauschen. Falls Sie eine Erstattung wünschen, sind die Karten bis spätestens
14 Tage nach der abgesagten Vorstellung (Datum des Poststempels) mit Angabe der Bankverbindung (IBAN) an die
Freilichtspiele Tecklenburg, Schloßstr. 7, 49545 Tecklenburg einzusenden. Die Rückerstattung erfolgt nur durch
Banküberweisung. Eine Rückerstattung ist nur gegen Vorlage der Eintrittskarte möglich. Bei Verlust der Karte
besteht kein Anspruch.
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Sollte eine begonnene Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden und
der Zuschauer nach 50 % der Spieldauer abgebrochen werden, wird, wie bei Freilichtbühnen üblich, ein
Ersatzanspruch nicht gewährt.
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Bei schlechter Witterung wird eine Entscheidung über den Spielbeginn erst unmittelbar vor der Vorstellung
durch den Intendanten getroffen. Die Anreise zur Aufführung ist in jedem Fall anzutreten.
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Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die
Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher
in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf
behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Freilichtspiele
anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Festspielgelände verwiesen werden.
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher
belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Bei
unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz aus der
Vorstellung verwiesen werden.
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Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Vorstellung ist nicht gestattet.
Sperrige oder gefährliche Gegenstände wie z. B. Kühltaschen, Körbe, Rollatoren etc. dürfen nicht mit in den
Zuschauerraum an den Platz genommen werden, damit die Fluchtwege nicht blockiert sind. Die Taschen werden von
den Ordnern oberhalb des Zuschauerraums deponiert. Der Veranstalter haftet nicht für einen Verlust dieser
Gegenstände.
Das Rauchen ist nur innerhalb der hierfür speziell gekennzeichneten Zonen in der Pause hinter dem
Zuschauerraum erlaubt.
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Die Ordner der Freilichtspiele Tecklenburg sind weisungsbefugt und verfügen auf dem gesamten abgesperrten
Burggelände über das Hausrecht. Die Freilichtspiele Tecklenburg behalten sich vor, bei Einlass eine
Taschenkontrolle durchzuführen. Besuchern, die diese verweigern, kann unter Bezug auf das Hausrecht der Zutritt
verwehrt werden.
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Hunde erhalten generell keinen Zutritt für Veranstaltungen auf der Freilichtbühne. Säuglinge und Kleinkinder
erhalten auch in Begleitung keinen Zutritt zu unseren Abendvorstellungen (Ausnahme ist das Familienmusical /
Kinderstück). Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Zuschauer einen eigenen Sitzplatz hat. Für die
Abendproduktionen besteht das Mindestalter von 8 Jahren und Kindern unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten gewährt.
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Während der Vorstellung ist das Fotografieren und Filmen, sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten.
Die Ordner werden bei Fehlverhalten vom Hausrecht Gebrauch machen. Außerdem werden wir uns weitere rechtliche
Schritte vorbehalten und die Rechtegeber der Inszenierung informieren.
Außerdem müssen elektronische Kommunikationsgeräte (Handys, Smartphones etc.) ausgeschaltet sein.
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Um die Sicht der übrigen Zuschauer nicht zu beeinträchtigen, ist die Benutzung von Regenschirmen bei
Niederschlag nicht gestattet.
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Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 15.11.2016 in Kraft.
Gleichzeitig treten die bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
Freilichtspiele Tecklenburg e. V.